// Rauchmelder

Verkauf und Wartung von Rauchwarnmeldern

Nach DIN 14676 sollen Planung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern von einer „geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“ durch­geführt werden.

Rauchmelderpflicht in NRW:

Mittlerweile besteht in fast allen Bundesländern eine

Rauchmelderpflicht. Für uns in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die

gesetzliche Regelung in der Bauordnung für NRW (BauO NRW)

unter §49 Abs. 7 zu finden.

Diese schreibt folgendes vor:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen."